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Brief an das Staatsministerium des Innern und das Sozialministerium in Bayern:

 

November 2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

 

nach Presseinformationen wird in Bayern bereits wieder ein Zahlkartensystem für Asylbewerber vorbereitet, wie wir dies im Landkreis Erding so ähnlich schon einmal hatten.  Dies kann aus verwaltungstechnischen Gründen von Vorteil sein und würde neu ankommenden Asylbewerbern die Bargeldabholung ersparen. Denn dies erfordert die Fahrt in die Kreisstadt, das Warten und Anstehen  für die Auszahlung. Insofern kann eine Chipkarte durchaus hilfreich sein, solange die Asylbewerberinnen noch kein Konto bei einer Bank eröffnet haben.

Allerdings sind wir klar der Meinung, dass durch eine Chipkarte die Entscheidungsfreiheit der Geflüchteten über das ihnen rechtlich zustehende Existenzminimum nicht eingeschränkt werden darf.  Die Forderung vieler Politikerinnen und Politiker nach einer Bezahlkarte, die Bargeldabhebung begrenzt oder den Einkauf von Waren wie z.B. alkoholischen Getränken ausschließt, sehen wir als unzulässigen Eingriff in die Souveränität erwachsener Persönlichkeiten.

Wir appellieren daher eindringlich, die Bezahlkarte nicht aus populistischen Motiven einzuführen. Von einer reglementierten Auszahlung des Existenzminiums sich den Abbau von Fluchtanreizen zu erhoffen, ist angesichts der realen Fluchtursachen und Not der Menschen unverhältnismäßig.  Mit der Schlechterstellung geflüchteter Menschen darf nicht kalkuliert werden. 

So war der bis zum Sommer 2020 im Landkreis Erding gültige Kommunalpass alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Bürokratisch aufwändig für die Verwaltung (besonders nach der Insolvenz des Finanzdienstleisters) und erniedrigend für die Betroffenen. Ohne Bargeld konnten damals die Eltern ihren Kindern nicht einmal eine Kleinigkeit wie z.B. Schulhefte kaufen, da der Kommunalpass in Analogie zur geplanten Bezahlkarte, in vielen, gerade kleineren Geschäften, gar nicht benutzt werden konnte.

Die Absicht, mit einer Chipkarte Überweisungen in die Heimatländer zu verhindern, halten wir unseriös und dazu völlig kontraproduktiv. Von diesen vom Existenzminimum abgesparten Beträgen werden oft Kinder oder Erwachsene unterstützt, die unter ärmsten Verhältnissen leben und sich ohne die Unterstützung auch selbst auf die Flucht begeben müssten.

Mit vielen der zu uns geflüchteten Menschen werden wir künftig zusammenleben. Schlechterstellung und zweitrangige Behandlung dieser Menschen fördern soziale Spannungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt erheblich belasten können.  Im Interesse eines guten gesellschaftlichen Zusammenlebens fordern wir Sie auf, auf eine Bezahlkarte mit einschränkenden Funktionen zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen